ferienhausmiete.de


Ferienhausmiete. de war bisher kostenlos, wenn man sie auf die eigene Hompepage verlinkt.
Anscheinend ist das inzwischen nicht mehr der Fall.
Die Kosten werden nun angegeben mit 7,- €/Monat zzgl. MsSt.

Mit umfangreichen Optionen wie Belegungskalender, viele Fotos, Lastminute Angebote.

Anfrager können ihre Adresse angeben und tun das zumeist auch, so dass man immer weiß, wer anfragt und die Angaben auch Internetsuche überprüfen kann.

Und ob man es glaubt oder nicht:

ich habe hier selbst in der kostenlosen Version mehr Resonanz, als bei der teuren „Apotheke“ fewo-direkt, die ich längst verlassen habe.

30 Gedanken zu “ferienhausmiete.de

  1. Ich inseriere seit dem Jahr 2010 bei Ferienhausmiete.de ein Ferienhaus in Italien. Die Anzeige blieb auch nach der Umstellung zu einem „Bezahlportal“ vor circa 1 Jahr für mich kostenlos, da ich Ferienhausmiete.de mit meiner Internetseite verlinke. Ich hatte bis zum Dezember 2016 für das Ferienobjekt im Schnitt 60 Anfragen jährlich, war gut bebucht und hatte gute Gäste. Seit Dezember bis heute keine einzige, obwohl sich Mietpreise, Präsentation etc. nicht verändert haben. Mir drängt sich der Eindruck auf, dass Ferienhausmiete.de Anfragen zurückhalten könnte, um mich so zum „Bezahler“ zu machen. Ist dies nur ein Eindruck oder haben andere vielleicht ähnliche Erfahrungen gemacht? Es ist auch nicht so, dass in der Region in der ich vermiete (Trentino, 118 Objekte) weiß der Herr viele Ferienobjekte gelistet wären. Vielen Dank für eventuelle Feedbacks!

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    1. Haben Sie mal die Belegungskalender der anderen Objekte in der Umgebung des Ihrigen angesehen ?
      Sieht es da besser aus ?
      Unter Umständen mal dort nachfragen wie viele Buchungen sie über ferienhausmiete.de generieren.

      Es ist allerdings seit einigen Monaten so, dass die Buchungen in bestimmten Gegenden aufgrund der politischen Lage zurück gehen.

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    2. Hannah

      Hallo Stefan,
      ich bin ebenfalls sehr enttäuscht über Ferienhausmiete.de…ich bin seit August 2017 ( also mehr als 7Monate!!) dabei und habe bis auf eine Fakeanfrage „nichts“ bekommen….keine einzige Anfrage!!! Als ich nun mal nachgefragt habe, wie das möglich ist, bekam ich ein „vorgefertiges Schreiben“. blablablá

      „Um ein gutes Ranking zu erreichen achten Sie auf folgende Punkte:
      die Saisonpreise für ein Jahr im voraus anzugeben
      den Belegungskalender stets aktuell zu halten
      die max. Anzahl an Bildern in guter Auflösung (mindestens 800×533 Pixel) einzufügen
      alle Textfelder mit relevanten Inhalten zu füllen
      viele Bewertungen zu sammeln“

      Sie werden sich noch nicht einmal meine Seite angesehen haben, ansonsten hätten sie es nicht geschrieben! Das habe ich dann nochmal hingeschrieben und keine Antwort mehr erhalten.

      Also bei mir ist immer alles aktuell und die gleichen Bilder hab ich auch bei Traum-Ferienwohnung. Die haben zwar die Preise drastisch angehoben (328,44 Euro), aber dort hab ich wenigstens Buchungen…und auch meistens sehr nette Gäste…Die Betreuung von Traum-Ferienwohnung ist bei mir hervorragend und sie helfen, wo sie können.

      Für mich war das reine Geldrausschmeißerei…keine Buchungen und 0 Kundenservice bei Ferienhausmiete.de
      Von daher kann ich mir das gut vorstellen, was du vermutest.

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      1. Rapante

        Hallo Hannah,
        uns geht es ähnlich: die Anzahl der Anfragen ging in 2017 drastisch zurück, monatelang keine einzige zu verzeichnen, von Buchungen ganz zu schweigen. Und das in den eigenlich stärksten Buchungsmonaten. Da verärgert die Preiserhöung der Inserate um 18 bzw. 32 € umso mehr!! Auch die vorfertigten Standardantworten sprechen nicht dafür, dass der Gast mit den entsprechenden Anliegen sehr ernst genommen wird.

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        1. Hannah

          Hallo Rapante…wie kommst du auf 18 bzw. 32 Euro???? Wir haben bei Ferienhausmiete.de 101,64 incl. MWSt bezahlt. Oder vertauscht du das grad mit Traum-Ferienwohnung.de?…Lies nochmal meinen Text genau… 😉
          Mit Traum-Ferienwohnung sind wir zufrieden !!! Bei Ferienhausmiete.de hatten wir keine einzige Anfrage und Buchung….

          Du hast was von vorgefertigten Antworten geschrieben…die benutze ich nie…ich schreib immer meinen eigenen Text…das macht die Sache persönlicher.

          Lieber Gruß

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        2. Rapante

          Hallo Hannah,
          sorry, es sollte 18 bzw. 32 % heißen. Um soviel hat Ferienhausmiete.de die Preise Anfang 2018 erhöht.
          Und die vorgefertigten Standardantworten beziehen sich auf das Antwortverhalten eben dieses Anbieters bzw. Ihren Hinweis“ vorgefertiges Schreiben“. blablablá…“, womit ich Ihren Einwand nur unterstreichen wollte.
          Tatsächlich generiert man beim Anbieter Traum-Ferienwohnungen.de sehr viel mehr Buchungen als bei Ferienhausmiete.de, wobei jedoch zu beachten ist, dass auch Traum-Ferien-wohnungen.de nach einer aktuellen Verteuerung sehr viel höhere Inseratspreise verlangt und in den letzten Jahren mehrfach die Preise herauf gesetzt hat, was bei Ferienhausmiete nicht in dieser Regelmäßigkeit der Fall war.

          Viele Grüße

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        3. Hannah

          Guten Morgen Rapante,

          ja stimmt 😉
          die Preise sind regelrecht explodiert …Anfang des Jahres mußte ich schlucken: 328 Euro…im Jahr vorher 257 Euro…aaaaaber, für mich lohnt es sich auf jeden Fall…und ich habe eine ganz nette Dame, die sich um meine Belange dort kümmert…ich hatte ebenfalls mal technische Probleme am Anfang und sie hat sich sooooo ins Zeug gelegt…Betreuung ist gold wert!!!

          von Ferienhausmiete.de habe ich, trotz email, immer noch nichts gehört!!! unglaublich

          Fazit: Ich bleibe bei Traum-Ferienwohnung und kann von Ferienhausmiete.de nur abraten

          Lieber Gruss Hannah

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      2. Renate

        Bei mir war es ähnlich wie beidir Hannah, deswegen bin ich von ferienhausmiete nach fewostay gewechselt. Dort ist das Inserat kostenlos gegen Provision. Damit bin ich mehr als zufrieden, denn ich bezahle nur wenn ich mein Ferienhaus auch wirklich vermiete.
        Von fewodirekt und traumfewo habe ich schnell Abstand genommen, denn diese beiden Fewo-Portale sind mehr als überteuert, gerade für private Vermieter wie mich.

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  2. Ich hatte in den letzten Tagen Anfragen von Ferienhausmiete.de, die ich beantwortet habe. Daraufhin bekam ich auch von Ferienhausmiete eine Antwort, was ich auf meinem Angebot angeben soll und was ihnen in meiner Antwort an den Mietinteressenten nicht gepaßt hat, nämlich dass ich auf freie Ferienwohnungen auf einer anderen Seite verwiesen habe, da die angefragte Ferienwohnung besetzt sei.

    Daraufhin habe ich mir den Header der Anfrage angeschaut und festgestellt, dass dieser neuerdings neben der E-Mail des Mietinteressenten die E-Mail von Ferienhausmiete.de als Antwortadresse enthält. Ferienhausmiete läßt sich also ungefragt Kopien meiner Antworten auf Anfragen zusenden! Ungeheuerlich, wenn man bedenkt, dass hier ein Verstoß gegen Treu und Glauben, das Briefgeheimnis und den Datenschutz vorliegt. Als Vermieter und Mietinteressent wird man also auspioniert und bekommt dazu auch noch vom Portal Ferienhausmiete Kommentare zu den Mails zugeschickt, die an die Mietinteressenten gerichtet sind.

    Was sagt man dazu?

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    1. DSer Datenschutzbeauftragte Ihres Bundeslandes wäre hier zuständig.

      Datenkraken sind inzwischen die meisten Webseiten.

      Aus diesem Grund verwendet man auch nie die Antwortfunktion, sondern die Funktion „Weiterleten“ und gibt dort die Emailadressen händisch ein.

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        1. Die beiden Kommentare treffen den Kern nicht. Es geht nicht um die Beantwortung von Anfragen bzw. darum. dass meine Antwort an einen Mietinteressenten ggf. auch an Ferienhausmiete geht, sondern dass der Server von Ferienhausmiete die Anfrage eines Mietinteressenten in cc an sich selbst, also an Ferienhausmiete senden läßt. Also Post, die ein potentieller Mieter über das Anfrageformular von Ferienhausmiete an einen Vermieter sendet, landet auch bei Ferienhausmiete. Das kann ich als Vermieter ja nicht beeinflussen und ist auch eindeutig ein Verstoß gegen das Briefgeheimnis.

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  3. Widerruf einer Buchung im Reiserecht – geht das?
    Der Widerruf eines Vertrages ist ein ganz besonderes Institut im Recht, das gilt ganz besonders bei der Buchung einer Reise. Grundsätzlich gilt: Verträge sind zu erfüllen – Vertragsangebote sind verbindlich. Mit Abschluss eines Vertrages sind beide Seiten an den Vertrag gebunden.
    Bei einem Widerruf kann der Widerrufende durch die einseitige Erklärung ohne jegliche Verpflichtungen die Bindungswirkung der eigenen Erklärung beseitigen. Der Widerruf eines Vertrages ist also nur eine Ausnahme dieses Grundsatzes und ist an ganz spezielle Voraussetzungen gebunden.

    Ein grundsätzliches Widerrufsrecht gibt es also auch im Reiserecht nicht. Es gibt vielmehr nur zwei Fallgruppen, in denen ein Widerrufsrecht besteht.
    Variante 1: Der Widerruf einer noch nicht zugegangenen Erklärung
    Der Widerruf eines Vertragsangebotes kann wirksam sein, wenn dem Vertragspartner vor oder gleichzeitig mit der eigentlichen Willenserklärung ein Widerruf zugeht. Das Zugehen des Angebotes kann das Einwerfen der Post in den Briefkasten des Empfängers, das Herunterladen der Buchungs-E-mail, das Ausdrucken des Faxes durch das Faxgerät sein. Praktisch kommt dieser Widerruf nur in Frage, wenn das Angebot auf einem Weg abgegeben wird, der einige Zeit bis zum Zugang in Anspruch nimmt (z.B. Buchung per Post – hier kann durch ein schnelleres Fax, eine E-Mail oder einen Anruf der Widerruf erklärt werden).

    Bei Buchung per E-Mail, Telefon oder per Fax liegen nur kurze Zeiträume zwischen Abgabe des Vertragsangebotes und Zugang beim Vertragspartner, so dass die Reue und der Widerruf zu viel Zeit in Anspruch nehmen dürften. Ein wirksamer Widerruf ist hier praktisch kaum machbar. Auch bei der Buchung der Reise per Post geht die Unsicherheit darüber, ob der Widerruf denn noch rechtzeitig war, zu Lasten des reuigen Reisenden.
    Variante 2: Der Widerruf nach den Verbraucherschutzregeln
    Das Gesetz gibt gerade den Verbrauchern besondere Rechte im Umgang mit Unternehmen. Hierzu gehören ganz besonders die Widerrufsrechte des BGB. Diese bestehen aber nur in ganz bestimmten Fällen und zwar: bei einem Fernabsatzgeschäft, einem Verbraucherkreditgeschäft oder einem Geschäft, das außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen wird (früher Haustürgeschäft).

    Die Buchung einer Reise oder eines Hotels im Rahmen eines Verbraucherkreditgeschäftes (Ratenzahlung bei Beträgen über 200,00 €) ist nicht üblich.

    Für die übrigen Fälle enthält § 312 g Abs. 2 Nr. 9 BGB jedoch die Regel, dass das Widerrufsrecht gerade nicht gelten soll, wenn Dienstleistungen im Bereich Unterbringung, Beförderung, Beköstigung und Freizeitgestaltung in einem genau definierten Zeitraum erbracht werden sollen. Nichts anderes ist bei einem Reisevertrag, einem Beherbergungsvertrag, einem Linienflug, einer Bahnfahrt oder anderen Reiseleistungen aber der Fall.

    Daraus folgt: Bei Reiseverträgen hat der Reisende im Regelfall kein Widerrufsrecht. Er ist insbesondere im Reiserecht nur durch sein Recht zu Stornierung bzw. Rücktritt geschützt und sollte bei der Buchung nicht unüberlegt handeln.

    Reiserecht | Beherbergungsrecht Reisemangel
    letztes Update: 16.02.2015

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    1. Auch wenn der Beitrag von Kurt schon älter ist:
      Bei der Vermietung von Ferienwohnungen über die meisten Portale geht es nach meinem Wissen nicht um das Reiserecht, sondern um das allgem. Mietrecht, was hier greift. Ein Rücktritt ist nach meiner Meinung nur im beiderseitigem Einverständnis bzw. bei Vorliegen einer entsprechenden Rücktrittsklausel im Vertrag möglich.
      Ich bin kein Jurist, deshalb der Hinweis auf meine persönl. Meinung.

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  4. Hallo,
    Ferienhausmiete ist mit Sicherheit eines der besten deutschsprachigen Ferienhausportale für Vermieter. Leider wurde ich als Vermieter Zwangsumgestellt von kostenlos auf kostenpflichtig, da ich über 20 Ferienhäuser eingestellt habe, obwohl jedes Ferienhaus einen Link von einer eigen Domain bekommen hat wie es die AGB von Ferienhausmiete vorschreiben. Schade das man sich hier nicht an seine eigenen AGB hält. Ich kann ja verstehen, das die Jungs auch Geld verdienen wollen aber von kostenlos auf über 1000 Euro pro Jahr ist to much. Ansonsten ein tolles Portal.

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      1. Na ja wenn man selber nur eine kleine Inseratsgebühr nimmt, dann lohnt sich das nicht. Wenn das alles meine Häuser wären dann wäre das sicherlich kein Problem. Ist halt mein Problem ändert ja nichts an der tollen Seite von Ferienhausmiete.

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  5. Hervy

    Hallo, bin seit einigen Jahren auf Ferienhausmiete.de und habe schon viele Anfragen und Buchungen über sie bekommen also empfehlenswert.

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  6. dirk

    Hallo,

    wir haben seit September 2014 eine kostenpflichtige Anzeige bei Ferienhausmiete.de laufen. Die Anfragen sind erst im Januar losgegangen, bisher 5 Stück, davon haben 2 gebucht. Was haben andere User mit dieser Seite für Erfahrungen? und wann gehen die Buchungen überhaupt los? Wir haben das Haus mit Buchungen im März 2014 übernommen und sind daher noch Neulinge im Ferienhausvermieten. Und glücklicherweise bis jetzt keinen Problemmieter.
    Gruß, Dirk

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    1. Gemietet wird dann am häufisten, wenn die Urlaubsplanung gemacht wird, also Jan/Feb. fürden Sommer und Aug/Sep für den Winter. Dazwischen eigentlich nur Lastminut. Problemmieter hat man eigentlich nur, wenn das Preis/Leistungsverhältnis (gefühlt) für den Mieter nicht stimmt. Also gib dein Bestes, dann hast du auch nur top Mieter.

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      1. Kirsten, das ist ein frommer Wunsch.
        Es gibt immer wieder Minderungstouristen, die grundsätzlich „Fehler“ suchen oder konstruieren, um billig, am liebsten noch kostenlos sind.

        Wie ich sehe, sind Sie mit 9 Objekten gewerblicher Anbieter mit einer in Deutschland gehosteten Seite mit deutschen Registrierungsdaten.
        Wo bitte ist Ihr Impressum, wo Ihre Umsatzsteuernummer, wo die AGB und die Widerrufsbelehrung ?

        Halte ich für sehr gefährlich.

        Ich würde Ihnen dringend empfehlen, Ihre Seite bei einem portugiesischen Provider zu hosten.

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        1. Paul Reimann

          Na, da ist der Moderator aber ganz schön streng. Aber gilt denn deutsches Recht, wenn jemand in Portugal lebt und dort eine Fewo an Deutsche vermietet?

          Aber da der Moderator das Widerrufrecht anspricht: Haben Sie gewusst, dass der Mieter, wenn er die Wohnung nicht zuvor besichtigt hat, ein Widerrufsrecht hat?

          Und dieses Recht erlöscht erst nach 1 Jahr und 14 Tagen nach Vertragsabschluss, wenn der Mieter nicht über das Widerrufsrecht belehrt wurde !!!

          Es gibt schon Fälle, wo Mieter 1 Jahr gewohnt und miete bezahlt hatten, dann aber wegen fehlender Widerrufsbelehrung vollständig die Miete zurück erhalten haben.

          Der arme Vermieter hat ein Jahr umsonst vermietet.

          Für mich ein weiterer Grund, nicht langfristig zu vermieten. Aber auch unsere Fewo-Gäste könnten auf diesen „Trichter“ kommen.

          Aber Moderator: Lassen Sie IHre Feriengäste eine Widerrufsbelehrung unterschreiben? Ich nicht.

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        2. Dem Moderator ist das deutsche Verbraucherrecht bekannt und vor allem die Abmahnfreudigkeit dieses Landes.
          Wenn eine Seite in Deutschland gehostet und auf einen deutschen Inhaber bei Denic registriert ist, gilt auch Deutsches Recht, was diese Seite betrifft

          Das Recht welchen Landes bei der Vermietung gilt, sollte Bestandteil eines jeden Vertrages sein.

          Selbstverständlich gehört auch in Ferienmietverträge ein Widerrufsrecht.

          Dass jemand bei Festmietverträgen eine Wohnung mietet, ohne sie vorher gesehen zu haben, kann ich mir kaum vorstellen.

          Zu Ihrem geschilderten Fall haben Sie doch sicher ein Aktenzeichen.
          Wie lautet es ?

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