Problemgäste

Liebe Ferienhausvermieter,

Sie kennen das sicher auch: die „Meckerer“ und „Mietnomanden“ der Ferienmieter Zunft.

Viele Portale, auf denen Vermieter ihre Ferienobjekte anbieten können, haben die Möglichkeit, dass  Gäste das gemietete Ferienobjekt bewerten können.

Vermieterfreundlicherweise kann man als Vermieter diese Einträge jedoch weder kontrollieren, noch bearbeiten, noch entfernen.

Somit ist jeglicher Willkür, verbunden mit einem gewissen Erpressungspotential, Tür und Tor geöffnet.

Wenn man beispielsweise den Preis nicht nachlässt, dem Mieter für beschädigte Einrichtungsgegenstände Kaution einbehält, folgt die Rache nicht selten auf dem Fuße in Form einer negativen Bewertung.

Wie ruinös das sein kann, brauche ich sicher nicht zu erwähnen.

So der Mieter Unwahrheiten hinterlässt, ist es leicht, den Plattformbetreiber per richterlicher Anordnung zum Entfernen einer solchen Bewertung zu zwingen.
Auch hat man in dem Fall gegenüber dem Mieter (siehe $$ 186, 187 StGB) einen Anspruch auf Schadenersatz.
Aufwändig, wenn auch wirksam.

Es geht auch einfacher:

Nehmen Sie in Ihr Vertragwerk unbedingt einen Passus auf, der dem Mieter untersagt, sich in irgend einer Form öffentlich ím Internet über Ihr Objekt zu äußern, auch nicht anonym.
Sollte er es dennoch tun, ist ein Gerichtsverfahren um einiges leichter.

Leider gibt es meines Wissens nur eine einzige Plattform, auf der man seine Ferienobjekte anbieten kann, die segensreiche umgekehrte Option anbietet, nämlich die, dass Vermieter auch die Mieter bewerten können.

www.homelidays.com

Kennt aber in Deutschland kein Mensch, gehört zudem zur m.E. überteuerten und vermieterunfreundlichen fewo-direkt Gruppe.

Daher die Idee, über einen Blog ein Forum zum Austausch über „schwarze Schafe“ zu ermöglichen.

Wenn Sie Lust haben, mitzumachen, sind Sie hier herzlich dazu eingeladen.

 

Hier schon mal ein paar Erfahrungswerte, die einen schwierigen Gast kennzeichnen:

Es mag vielleicht nicht auf jeden Mieter zutreffen, dennoch gibt es bestimmte ‚Signale‘ die bei einem Vermieter die Alarmglocken läuten lassen sollten. Diese zeigen sich meist schon in der Anfrage eines potentiellen Feriengastes.

Fast immer haben sich Gäste als schwierig bis querulatorisch herausgestellt, die in ihren Anfragen folgendes aufwiesen:

 1. „Wie ist der Preis ?“
Der steht ja nun im allgemeinen groß und breit auf der Angebotsseite.
Lesefähigkeit vorausgesetzt bedeutet dies also im allgemeinen, dass der Interessent einen günstigeren Preis möchte.
Insbesondere in teuren Feriengebieten wie Mittelmeer oder andere direkte Meerlagen kann das bedeuten, dass der Frager entweder durch die „Geiz-ist-geil“ Beiträge der Medien infiziert ist, oder aber den Preis nicht zahlen kann.

Ein solcher Gast wird vor Ort mit der Lupe suchen, um angebliche Mängel zu finden – und sei es ein einsames Sandkorn auf dem Teppich – um noch nachträglich den Preis zu mindern.

Das selbe gilt für Formulierungen wie:

– „können Sie mir einen guten Preis machen ?“

– „bekomme ich Rabatt, wenn ich x Wochen bleibe ?“

– „Wir sind nur zu zweit und brauchen das x-te Zimmer nicht, was kostet es dann ?“

Ich kann nur dringend raten, solche Anfragen gar nicht erst zu beantworten, wenn Sie Ärger vermeiden möchten.

Leider ist man besonders im Niedrigpreissegment mit Anfragen konfrontiert von Leuten, die sich einen solchen Urlaub gar nicht leisten können und um jede Kleinigkeit diskutieren wollen.
Das Niveau solcher Gäste ist nahezu prädestiniert, niedere Instinkte bei erlebter Abweisung der Wünsche in Form von Rache Bewertungen abzureagieren.

Bei Objekten mit Mietpreisen von 4000,- Euro pro Woche oder mehr hat man eine ganz andere Klientel, die es nicht nötig hat, über Preise zu diskutieren. Aber wer von uns hat schon solche Objekte ? Die wenigsten, vermute ich mal.

„Feilsch-Gäste“ haben zudem häufig noch eine andere unangenehme Eigenschaft:

Nach dem Motto „haben wir bezahlt !“ dürfen Sie fast sicher sein, dass bei Ankunft Türen und Fenster aufgerissen werden bei gleichzeitiger Inbetriebnahme von Klimaanlage und/oder Heizung, Wasserhähne reichlich in Betrieb genommen werden, im gesamten Objekt stets „Festbeleuchtung“ herrscht.
Sie werden sich also über Ihre Energie Rechnung wundern.

Ich kenne Vermieter, die die Klimaanlagen wieder entfernt haben, weil die Gäste die gesamten Außenanlagen mit gekühlt haben.

2. „Können wir die Endreinigung auch selbst machen?“
Seien Sie versichert, dass das Haus bei Abreise jener Gäste in einem Zustand wäre, die einen Gästewechsel an jenem Tag unmöglich macht !

3. „Können wir eigene Bettwäsche mitbringen?“
So Sie die Bettwäsche nach Verbrauch extra berechnen, seien Sie versichert, dass es Gäste gibt, die sich „pur“ in Ihr Bettzeug legen werden.

4. Jede Form von Erwähnung des Begriffs „teuer“
Sie werden Ihre helle Freude haben.
Wem der Mietpreis, die Endreinigung, eventuelle andere Nebenkoste, die Kaution „zu teuer“ ist, wird, falls er bucht, mit hoher Wahrscheinlichkeit Mittel und Wege suchen, sein Geld „wieder rein zu bekommen“.

5. Promovierte Akademiker
Auch diese entblöden sich meist nicht, um Preise zu feilschen.
Nach meiner Erfahrung die schlimmste Klientel überhaupt.
Wer schon seinen Doktorgrad bei einer Anfrage benutzt  – was mir niemals einfallen würde – tut das meist aus guten Grund.
Für einen Vermieter ungute Gründe.
Diese Gruppe, dicht gefolgt von Lehrern, wird von einigen Vermietern nicht mehr angenommen, wie ich erfahren durfte.
Selbstverständlich gibt es in diesen Berufsgruppen auch viele nette und anständige Vertreter – wir hatten allerdings noch keine.

58 Gedanken zu “Problemgäste

  1. Warnung vor Wilfried Hengel und Dagmar Burner aus Erlangen !

    Frau Dagmar Burner schreibt verleumderische Bewertungen. Hatte eine Ferienwohnung im EG mit Garten gemietet und beschwert sich in der Bewertung, dass bei offener Terassentür Spinnen ins Haus kommen.

    Im Vogelhaus draussen im Garten hat sie angeblich Motten gesehen.

    Findet 7,50 Euro für 2 Stellplätze zu teuer, zumal die Parkplätze „nur“ gepflastert“ sind ( Dachte sie wohl, Parkplätze würden vergoldet?)

    Ganz böse, hinterhältige Ferienhausmieter. Ich rate dringend davon ab, an diese Querulanten zu vermieten.

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  2. Annalena

    Manchmal fängt das Reiseerlebnis bereits mit dem Flug an, zumindest wenn man mit der TUI-Fly fliegt:

    Weil er seine schwangere Lebensgefährtin im Flugzeug vor Beschimpfungen und Tritten schützen wollte, wurde ein Rechtsanwalt als Nazi beschimpft – und die Aggressoren danach von Mitreisenden «um Verzeihung» gebeten – für das «Verhalten» des Opfers.

    https://www.tichyseinblick.de/kolumnen/boris-reistschuster-berlin-extrem/alle-diskriminieren-alle-nazis/

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  3. Anna SV

    Hallo,

    Wir haben bald eine Reisegruppe aus Holland. Diese wollen anonym einchecken.. Deren Vorschlag lautet die Person, die gebucht hat und auch im Mietvertrag steht wird „sich im Ort wg Kaution und Mietvertrag mit mir treffen, aus privaten Gründen“

    Sowas hatte ich noch nicht gehabt..

    Das ich es nicht mitmachen werde ist klar, aber es hat mich auf die Gedanken gebracht, dass das Haus wirklich fuer unsittliche Unternehmungen und/oder deren Verfilmungen/Fotosessions benutzt werden koennte.. Wie kann man sich dagegen schuetzen?

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    1. Vasili

      Dass jemand Pornos usw dreht, kann man wohl nicht mietrechtlich verhindern. Aber wenn jemand dem Vermieter nicht seine Identität mitteilen will, so kann er nur Böses vorhaben.

      Ich rate, die Polizei zu informieren.

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      1. Anna SV

        Die Buchung ist ueber einen kleinen Buchungsportal gelaufen, Name und Tel. habe ich von dem einen Gast, der gebucht hat (noch nicht durch Personalausweiss geprueft). Genau der will auch „auswärts einchecken“ ..

        Wir haben einen Ferienhaus fuer groessere Gruppen und ich frage eigentlich nie nach den Personaldaten aller, da eh die eine Person (die gebucht hat) haftet und den Mietvertrag unterschreibt..

        Aber nach diesem Vorschlag habe ich auch kein gutes Gefuehl..

        welchen Anhaltspunkt soll man da der Polizei nennen/mitteilen?

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  4. Doris

    Guten Abend zusammen,
    leider finde ich auf dieser Seite keine geeignete Kategorie für mein Anliegen, deshalb hinterlasse ich hier ein paar Zeilen, in der Hoffnung, dass mir jemand ein paar gute Ratschläge geben kann – wie ich sehe sind hier ja doch einige erfahrene Vermieter unterwegs.
    Nun gut … meine Geschichte. Mein Mann und ich planen, bei uns hier in Nürnberg eine Wohnung zu kaufen mit der Absicht, diese an Messe- und Feriengäste zu vermieten.
    Vielleicht findet sich hier der ein oder andere, der mit der Vermietung von FeWos in Städten Erfahrung hat.
    Was mich nämlich interessieren würde ist, wie man beide Klientels ausstattungstechnisch optimal bedient? Der Messebesucher/Aussteller legt vermutlich keinen großen Wert auf eine gemütliche Ausstattung – eine Schlafgelegenheit, eine Kitchenette und ein Badezimmer (im Stil eines Hotelzimmers) reichen vermutlich vollkommen aus. Allerdings mache mir Gedanken darüber, in wie weit dies auch für Städtetouristen zutrifft? Reicht auch hier eine kleine 1-Zimmer-Wohnung oder sollte hier tatsächlich darauf geachtet werden, dass Wohn- und Schlafraum getrennt werden? Wie stellen sich die Ansprüche von Gästen dar, die Städtetrips buchen? Und wie ist hier die Klientel im Allgemeinen?
    Handelt es sich bei Städtebesuchern eher um jüngere oder ältere Leute? Pärchen oder Familien? Mit Hund ohne Hund? Fragen über Fragen 🙂
    Würde mich sehr freuen, wenn sich hier ein paar Antworten sammeln würde, da ich gerade ein wenig in der Luft hänge und nicht wirklich weiß, wie ich weiter vorgehen soll auf der Suche nach einer geeigneten Immobilie.
    Vielen Dank schon mal und liebe Grüße aus Nürnberg!
    Doris

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  5. Die meisten Unanehmlichkeiten enstehen dadurch, dass der Mietpreis zu gering ist.
    Eine Vorsortierung findet schon mit einem angemessenen Mietpreis statt, der Mieter erkennt schon am Mietpreis die Wertigkeit des Objektes.

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    1. Dem kann ich nur zustimmen! Wir hatten vor Jahren eine Häufung von Gästen, die wir eigentlich nicht wollten. Also Menschen, die unsere Häuser nicht wertschätzten. Nach einer kleinen Preiserhöhung im Folgejahr blieben diese Gäste aus, aber es buchten andere, mit denen wir keine Probleme hatten.

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  6. Nordseestern

    Wir vermieten seit 5 Jahren ein sehr großes (250 qm), hochwertiges, top ausgestattetes Ferienhaus für bis zu 8 Personen. Der Hausverwalter und die beiden Damen, die die Reinigung erledigen, arbeiten hervorragend und sind äußerst zuverlässig. Insbesondere aus diesem Grund haben wir ausschließlich 5-Sterne-Top-Bewertungen. Die meisten Gäste loben ausdrücklich die Sauberkeit und den netten Hausverwalter. Natürlich ist es auch bei uns schon vorgekommen, dass sich Gäste über das eine oder andere beschwert haben, z.B. dass man nach 22 Uhr keine 4 !!! Vollbäder mehr nehmen kann oder dass die Spülmaschine abgesackt sei, weil sich offensichtlich jemand auf die offene Tür gesetzt hat etc. Aber im Großen und Ganzen konnten wir zufrieden sein.

    Und dann kamen gestern Herr Ewald B. , nebst Gattin Michaela und drei weiteren Gästen aus Berlin angereist. Eine derart anmaßende und bösartige Person wie Michaela B. ist mir in unserem 5-jährigen „Vermieterleben“ und auch vorher nicht begegnet. Die Gäste erschienen bereits ca. 1, 5 Stunden vor Mietbeginn auf dem Grundstück. Der Hausverwalter und sein Bruder, der bei uns den Rasen mäht, waren gerade bei der Endkontrolle. Die Gäste verwickelten die Hausverwaltung in ein Gespräch und wollten früher rein. Da die Herrschaften aus Berlin kamen und schon ein paar Stunden unterwegs gewesen waren, hat sich unser Hausverwalter beeilt und die Gäste konnten das Haus eine Stunde vor Mietbeginn (normalerweise 16:00 Uhr) beziehen.

    Kurz vor halb 6 abends, also gut 2 Stunden später bekomme ich eine SMS von unserem Verwalter mit der Bitte, ihn anzurufen. Er sagte mir, dass er vor ein paar Minuten von den Gästen kontaktiert worden sei und es Probleme gäbe. Das Doppelbett des 5. Gastes sei nur zur Hälfte bezogen worden und die unbezogene Hälfte sei „eklig“! Die Gäste hatten nur 5 Mal Bettwäsche bestellt und bezahlt. Also wurden auch nur 5 Betten bezogen. Das andere Bett ist auch nicht eklig, sondern frisch, nur einfach nicht bezogen.

    In einer der Toiletten seien Kotspuren, Urinflecken und Schamhaare gefunden worden. SUPER-EKLIG (stimmt, wenn es denn wahr gewesen wäre). Auf dem Wandtisch im unteren Flur hätte man schwarze Haare gefunden. Und jetzt kommts: Wenn man UNTER eines der Sofas im unteren Wohnzimmer schaut, dann würde man sehen, dass der Bodenstoff eingerissen sei. Ich bat unseren Hausverwalter, sich die Mängel sofort anzusehen und gegebenenfalls zu beheben oder alternativ die Damen von der Hausreinigung noch mal anzurufen. Um mit den Gästen das Kommen des Hausverwalters abzustimmen, habe ich umgehend auf der Handy-Nummer des Hauptmieters angerufen (ca. 17:35 Uhr).

    Ich bat also Herrn Ewald B., unseren Hausverwalter und möglicherweise die Reinigung noch einmal kurz ins Haus zu lassen, um die Reinigungsmängel zu beheben. Aber die Gäste waren nicht mehr im Ferienhaus, sondern bereits auf dem Weg in ein Restaurant, obwohl ich nur 15 min. nach deren Beschwerdeanruf angerufen hatte. Sie hätten die „ekligen“ Sachen in unserem Haus schon selbst behoben und würden keine weitere Störung wünschen. Auf die Frage, ob sie die Kot-und Urinspuren vielleicht fotografiert hätten, damit wir einen Nachweis für die Reinigungskräfte hätten, wurde ich pampig angefahren, ob wir ihnen nicht glauben würden. Oder ob wir denken würden, sie hätten nach 5 Stunden Anfahrt mit dem Toilettengang erstmal warten sollen. Sie hätten auf eine derartig dreckige Toilette nicht gehen können und deshalb SOFORT putzen müssen. Dazu muss man sagen, dass wir ZWEI Toiletten haben, von denen eine offensichtlich zumutbar war, so dass man sehr wohl erst den Hausverwalter, der nur 2 Minuten entfernt wohnt, hätte kontaktieren können. Statt dessen putzt man selber und regt sich dann 2 Stunden später auf. Aber gut…

    Ich versuchte, nochmal zu erklären, warum wir einen Nachweis gebraucht hätten, aber Pustekuchen. Ich ließ also die Sache auf sich beruhen und fragte dann nochmal nach dem Sofa, da ich etwas besorgt über den RISS war, denn das Ding war sehr teuer. Herr Ewald B. erklärte mir dann, dass dies lediglich den Bodenstoff betreffen würde. Ich fragte, ob man das sehen könnte, wenn man davorsteht. Er sagte darauf: NEIN, NUR WENN MAN SICH GANZ NACH UNTEN BÜCKT UND VON UNTEN SCHAUT!

    Ja Herrschaftszeiten! Sind die wirklich nach 5 Stunden Autofahrt auf dem Boden rumgekrochen, um sich auf 250 qm alle Möbelstücke von unten anzuschauen? Als ich ungläubig noch mal wiederholte, dass man es also nur von unten sehen kann, war auf einmal Frau MICHAELA B., Herrn Ewald B.s Gattin am Telefon und machte mich auf eine Weise an, wie ich es noch nie erlebt habe. Offensichtlich war ihr in dem Moment klar geworden, dass es – gelinde gesagt- etwas merkwürdig ist, ein Ferienhaus von unten nach Fehlern abzusuchen. Sie schrie mich wie ein Maschinengewehr an. Was ich wollen würde. Sie hätten das nur gesagt, weil sie sie später nicht dafür haften möchten. Die Toilette sei eine Unverschämtheit und nicht zu benutzen gewesen. Und ob ich glauben würde, sie wolle nach 5 Stunden Autofahrt erst mal jemanden anrufen, wenn sie auf Toilette möchte (wie gesagt: Im Haus sind 2!!! Toiletten). MEIN TON (ich habe an der Stelle fast laut gelacht) sei unverschämt. Dass ich überhaupt erwähnen würde, dass sie eine Stunde vor Mietbeginn ins Ferienhaus eingezogen wären, sei eine Frechheit. Die Hausverwaltung sei schließlich fertig gewesen. Deshalb hätten sie dann ja wohl auch einziehen können. UND JETZT hätte sie Urlaub und genug davon, sich mit mir auseinanderzusetzen (die Auseinandersetzung ging von der völlig aggressiv-frustrierten Michaela B. aus und zwar ausschließlich),

    Danach war wieder Herr Ewald B. am Telefon uns sagte, ich hätte jetzt alles noch VIEL SCHLIMMER gemacht. Besser wäre es gewesen, ich hätte gar nicht angerufen. Sie würden sich jetzt bei dem Gedanken an einem Urlaub in unserem Haus gar nicht mehr WOHLFÜHLEN.

    Ich konnte es nicht fassen. Diese Dame schreit mich wie eine Irre an und beschwert sich dann über meinen Ton? Ich hätte nicht anrufen sollen, wenn behauptet wird, eine Toilette sei mit Kot und Urin verschmiert gewesen? Ich habe dann einmal tief Luft geholt, bis Zehn gezählt und ganz ruhig gesagt, dass ich das verstehen könne, weil es mir ähnlich gehen würde. Ich würde mich auch nicht wohlfühlen bei dem Gedanken an Gäste, die auf diese Art und Weise mit mit mir Umgang pflegen. Ich sagte ihnen, dass ich nun umgehend den Reisevermittler kontaktieren würde und versuchen würde, eine adäquate Unterkunft für sie zu finden. Sie würden auch ihr Geld sofort zurückerhalten und ich würde sogar etwaige Mehrkosten für bis zu 10 % über unserem Mietpreis übernehmen. Da schrie diese Frau im Hintergrund, sie würde nicht gehen, sie hätte schließlich sauber gemacht. Daraufhin meinte ich, das ich dafür auch zahlen würde. Sie solle mir die gewünschte Summe nennen. Auf einmal sagte Herr Ewald B., dass die behaupteten Mängel ja gar nicht soooo schlimm gewesen seien und nur mein Anruf habe das Ganze soooooooo schlimm gemacht etc.. Und sie würden KEINESFALLS ausziehen wollen.

    Klar nicht, denn diese netten 5 Leute bezahlen lediglich 873 EUR (inklusive Nebenkosten + Internet) für 9 Tage in einem 250 qm-Haus mit 2 Bädern, 4 Schlafzimmern, einer Top-Küche, hochwertigen Ausstattung, 2 großen Wohnzimmern, einem 2000 qm Grundstück mit kleinem Park in Nordseenähe, d.h. weniger als 100 EUR pro Tag und weniger als 700 EUR pro Woche´, also nicht mal 20 EUR pro Nacht pro Nase. Mein Mann muss wahnsinnig gewesen sein als er den Preis eingestellt hat.

    Ich sagte darauf, ich würde den Reisevermittler dennoch kontaktieren. Das habe ich auch gemacht, die Sache erklärt und gesagt, dass Sie den Herrschaften bitte was anderes anbieten möchten. Die nette Dame am Telefon rief uns zurück und meinte nur, dass die Gäste keinesfalls ausziehen wollen und alles abgelehnt hätten: Die Nachreinigung und den Umzug in ein anderes Objekt etc.. Sie hätten auch keine Bilder von dem angeblich verunreinigten Klo schicken wollen. Aus diesem Grund würden sie später auch keine Bewertung dieser Gäste akzeptieren, denn die könnten nicht später Dinge kritisieren, deren Nachbesserung sie abgelehnt hätten.

    Ich hoffe sehr, dass sich der Reisevermittler an sein Versprechen hält, denn wir alle kennen die Macht und das Erpressungspotential von Bewertungen. Wir haben uns mühsam über Jahre unsere guten Bewertungen zusammengespart. Es wäre mehr als unfair, wenn diese furchtbare Person das alles wieder kaputtmachen könnte.

    Für mein Reinigungs-Team und die Hausverwaltung lege ich übrigens die Hand ins Feuer. Klar kann mal was durchrutschen, aber dass eine Toilette, die gründlichst geputzt und von 2! Personen nachkontrolliert wurde, so eklig gewesen ist, dass man sie nicht benutzen konnte, halte ich für vollkommen ausgeschlossen. Vielmehr denke ich, dass diese Frau nicht nur die Sitzmöbel von unten angeschaut, sondern auch ihren Kopf in die Toilette gehängt hat. um im inneren WC-Innenrand nach „Überresten“ zu schauen. Deshalb hat sie es auch nicht fotografiert.

    Ich vermute stark, die wollten einfach nur noch mehr Geld rausschinden. Wahrscheinlich haben sie gehofft, dass ich für meine „Untaten“ noch mal Rabatt gebe. Als das nicht in die gewünschte Richtung lief, sind sie laut und bösartig geworden. Ferienobjekte zu billig anzubieten, ist jedenfalls keine gute Idee. Damit zieht man die falschen Leute an. Ich kann es nicht erwarten, dass diese Personen unser Haus wieder verlassen. Nie wieder, Ewald und Michaela B. aus Berlin!

    Sorry für den langen Text. Ich musste mir das einfach mal von der Seele schreiben.

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    1. Ich leide mit Ihnen. Wir haben auch schon so etwas erlebt.

      Allerdings: Muss die Konsequenz daraus nicht sein, dass Sie mehr MIete nehmen? Weniger als 20 Euro Tagesmiete ( Betriebskosten, 7 % UST, u.a. Kurtaxe enthalten ) für 250 qm Haus.

      Ein Katzenkäfig kostet hier 15 Euro am Tag im Tierheim, ein Zeltplatz auf der Weide wird für 15 Euro am Tag vermietet.

      Wir vermieten auch nur an Familien und nicht an eine Gruppe von 5 Erwachsenen. Weil wir keine Massenunterkunft für Busreisende sein wollen und weil doch nur derjenige, der mietete, Ihr Vertragspartner ist. Die anderen fühlen sich – fürchte ich – zu nichts verpflichtet.

      Andere, durchaus aktuelle Frage: Man hört immer, wir Deutschen seien so „Tolerant, weltoffen, offen für andere Kulturen“.

      Wenn wir jedoch diese Leute als Mieter haben, dann ist kein Kinderlärm, kein Staubkorn zu ertragen?

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      1. Nordseestern

        Vielen Dank für Ihren Kommentar. Sie haben sicherlich mit Vielem recht. Mein Mann dachte offensichtlich, dass man im Moment in der Nebensaison nicht mehr erwarten kann. Ich habe dann mal einen Vergleich gestartet und gesehen, dass wir MIT ABSTAND am günstigsten waren. Das war ein Riesenfehler.

        Mit der Gruppenvermietung ist das so eine Sache…Bei einem 8-Personen-Haus hat man oft Anfragen von zwei Familien, die gemeinsam verreisen wollen. Wenn wir die alle ablehnen würden, hätten wir ca. 50 % weniger Auslastung und ein Riesenproblem mit unserem Reisevermittler.

        Aber es stimmt: Es kommt bei diesen Konstellationen dann zuweilen tatsächlich vor, dass die zweite Familie, die nicht Hauptmieter ist, nicht wirklich sorgsam mit der Einrichtung umgeht. Bisher konnten wir uns aber immer einigen bzw. haben wir es als hinnehmbaren Verschleiß akzeptiert.

        Was die Weltoffenheit und die Toleranz der Deutschen angeht (musste an dieser Stelle echt lachen) bin ich etwas skeptisch. Sicherlich geben sich viele weltoffen und tolerant, wenn sie damit punkten können und es sie außer warmer Worte nichts kostet.

        Aber wehe, man muss für etwas bezahlen. Dann kommt bei einigen die berühmt-berüchtigte deutsche Beschwerde- bzw. „Geiz is geil“-Mentalität und das generell überzogene Anspruchsdenken ganz schnell zum Vorschein. Da wird nach dem kleinsten Fehler gesucht, um am Dienstleister den allgemeinen Frust ablassen bzw. irgendwo doch noch ein paar Mark, pardon Euros oder andere Zugeständnisse rausschlagen zu können. Die Internet-Portale und die einseitige Bewertungssituation tun ihr übriges dazu, Erpressungen dieser Art möglich zu machen.

        Bezogen auf unseren Fall gehe ich gehe mal davon aus, dass diese Leute das Haus von oben bis unten nach Fehlern durchforstet haben, um mal so richtig auf die Sahne hauen zu können. Schließlich ist der Kunde König und kann den Dienstleister springen lassen oder wahlweise nach Belieben runterputzen. Leider hat man als Vermieter nicht die Möglichkeit, diese Leute umgehend vor die Tür zu setzen.

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  7. Jo

    Ausschluss von neg. Bewertungen und das Veröffentlichen von Fotos

    Neulich wohnte bei mir eine fast 60 Jahre alte Dame, die ein sehr ausgeprägtes Sauberkeitsempfinden hatte, da sie schon fast mit Makroaufnahmen jedes Staubkorn bei mir in der kleinen Ferienwohnung, die sie für 170 Euro für das ganze Woche anmietete, aufnahm. U.a. fotografierte sie die Dunstabzugshaube von unten, die Spinnwebe vom Terrassenstuhl, Staubkörner im Spiegelschrank usw.

    Sie veröffentliche unter Google und unter Holidaycheck alles mit dem Hauptschlagwort „ekelig“.

    Ich stehe dem ziemlich machtlos gegenüber, obwohl ich kein gewerblicher Vermieter und mich nie bei Holidaycheck eingetragen habe. Ich bin dort vermutlich nur reingeraten, weil ich bei booking.com mich mal registriert habe. und werde deshalb von Holidaycheck als gewerblich angesehen.

    Um künftig soetwas zu vermeiden, würde ich natürlich gern vertraglich mit meinen Gästen ausschließen, dass soetwas nochmal geschieht.

    Frage:

    Ist der vertragliche Ausschluss von negativen Bewertungen und das Hochladen von Fotos tatsächlich zulässig?

    Gibt es tatsächlich schon Erfahrungswerte, wie damit Gerichte umgehen?

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  8. Jo

    Ausschluss von neg. Bewertungen und das Veröffentlichen von Fotos

    Neulich wohnte bei mir eine fast 60 Jahre alte Dame, die ein sehr ausgeprägtes Sauberkeitsempfinden hatte, da sie schon fast mit Makroaufnahmen jedes Staubkorn bei mir in der kleinen Ferienwohnung, die sie für 170 Euro für das ganze Woche anmietete, aufnahm. U.a. fotografierte sie die Dunstabzugshaube von unten, die Spinnwebe vom Terrassenstuhl, Staubkörner im Spiegelschrank usw.

    Sie veröffentliche unter Google und unter Holidaycheck alles mit dem Hauptschlagwort „ekelig“.

    Ich stehe dem ziemlich machtlos gegenüber, obwohl ich kein gewerblicher Vermieter und mich nie bei Holidaycheck eingetragen habe. Ich bin dort vermutlich nur reingeraten, weil ich bei booking.com mich mal registriert habe. und werde deshalb von Holidaycheck als gewerblich angesehen.

    Um künftig soetwas zu vermeiden, würde ich natürlich gern vertraglich mit meinen Gästen ausschließen, dass soetwas nochmal geschieht.

    Frage:

    Ist der vertragliche Ausschluss von negativen Bewertungen und das Hochladen von Fotos tatsächlich zulässig?

    Gibt es tatsächlich schon Erfahrungswerte, wie damit Gerichte umgehen?

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    1. Vertragsbestandteil:

      „Der Gast verpflichtet sich, sich gegenüber Dritten und/oder öffentlich nicht zu diesem Mietobjekt zu äußern“.

      Alternativ:

      „Der Gast verpflichtet sich, sich weder in Wort, Schrift noch Bild gegenüber Dritten und/oder öffentlich zu diesem Mietobjekt zu äußern“.

      .

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      1. Den Passus, wie ihn der Moderator vorschlägt würde ich anders formulieren, so das auch der Vermieter verzichtet und daher „Waffengleichheit“ hergestellt ist.

        Z.B. : “ Mieter und Vermieter verpflichten sich keine Bewertungen im Internet zu publizieren und alle Informationen zur Wohnung vertraulich zu behandeln.“

        Hier wie das Landgericht Hannover in einen Fall von Bewertungsauschluss urteilte:

        „Zutreffend hat das Amtsgericht den geltend gemachten Unterlassungsanspruch ( des Vermieters) bejaht. Bei der zur Begründung herangezogenen „Quittung“ handelt es sich um eine allgemeine Geschäftsbedingung, so dass deren Wirksamkeit anhand der §§ 305ff BGB zu prüfen ist. Das Amtsgericht hat dabei zu Recht die Wirksamkeit bejaht.

        Die Klausel ist auch nicht als überraschend im Sinne des § 305c Abs 1 BGB zu bewerten……..Die Regelung ( Ausschluss von Bewertung) ist nicht so ungewöhnlich, dass es einer besonderen Hervorhebung bedruft hätte.

        Denn die Verpflichtung, Bewertungen über den Vermieter nicht im Internet zu veröffentlichen, schränkt den Mieter NICHT in erheblichen Masse ein. Bei positiver Bewertung würde ddie Bewertung allein dem Vermieter dienen. Bei negativer Bewertung würde dies für den Mieter selbst nicht mehr von Nutzen sein, sondern – bei berechtigter Kritik – vielmehr dem Interesse von Dritten ( insbesondere anderen Mietinteressenten ) dienen.

        Aus diesem Grund liegt auch eine unangemessene Benachteiligung des Beklagten ( hier Ex-Mieter) im Sinne des § 307 Abs 1 BGB nicht vor.

        Dem Interesse des Mieters, negative Erfahrungen im Internet veröffentlichen zu können, ist grundsätzlich KEIN Vorrang gegenüber dem Schutzinteresse des Vermieters einzuräumen.

        Das Grundredcht des Mieters auf freie Meinungsäusserung aus Artikel 5 GG, welches auch bei der vorzunehmenden Interessenabwägung im Rahmen des § 307 BGB zu berücksichtigen ist, wird durch die streitgegenständliche Regelung ( Ausschluss von Bewertung) NICHT in erheblichen Maße eingeschränkt, weil die Unterlasssungsverpflichtung lediglich die Veröffrentlichung von Bewertungen im Internet betrifft und dem Mieter damit vielfältige Möglichkeiten offenlässt, seine meinung über den KLäger ( Vermieter ) schriftlich wie mündlich öffentlich kund zu tun.“

        Zitatende

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        1. Johann

          Hallo, wir hatten in unserer Ferienwohnung eine Mieterin die abgereist ist ohne die letzten 10 Tage zu bezahlen,und hat auch noch den Schlüssel mitgenommen. Auf unser Anschreiben hin,wann sie bitte den die noch ausstehende Miete ueberweisen werde antwortete die Dame frech, irgendwann werden sies schon bekommen. Es kam nichts, jetzt 5 Wochen später bekamen wir eine E Mail, mit dem Titel Beweislage.
          Die Dame behauptet jetzt in ihrer Wohnung illegal überwacht worden zu sein,alles gelogen. Wir sollten dazu stehen und es zugeben dann würde sie von einer Anzeige absehen.Wir hätten 2 Tage Zeit ,sonst würde Ihr Anwalt gegen uns Anzeige erstatten. Sie habe auch Beweise. Hat jemand schon so was erlebt ? Wie würdet ihr euch bei so einer Verleumdung und Erpressungsversuch behalten ?

          Gruss. Hans

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  9. IMPie

    Tip: Wir vermieten bewusst nur dürch sehr kleine Agenturen (Niederländisch/z.B. christliche Agentur) mit max. 5% Kommission und via unsere eigene Website (hat dan ein Link). Und das lohnt sich im Niveau von Gäste!

    Ich könnte viel mehr vermieten aber……… keine Lust. Das kostet (nicht nur finanziell) mehr als ich wünsche. Wichtig für uns: wir suchen 12/24 Stunden über Google, LinkedIn,Google Earth/Telefonbuch, bevor wir antworten ob die Wohnung frei ist. Deshalb auch kein Termimkalender auf Internet, damit kaufen wir einfach Zeit. Obwohl wir wissen das wir damit auch manchmahl Gäste verpassen (leider). Wir lassen Gäste IMMER ein Mietvertrag unterschreiben,und dazu ein Kopie des Ausweiss. Noch NIE hatten wir Probleme in 8 Jahren (+/- 8/10 Wochen pro Jahr Vermietung). Anzahlung ist die gleiche Höhe als Stornierungsbetrag. Erst nach Bezahlung inkl. Kaution, wird über Mail die Route geschickt und Schlüssel-information und viele andere Information gegeben. Meine Erfahrung nach viele Jahren: bei die Anfrage „spürt“ man schon die unerwünschte Gäste. Wenn die z. B. fragen ob wir 1 Badezimmer und 1 Schlafzimmer abschliessen würden, und was dann die „best price“ sein könnte (Haubtsaison…) dan bin ich schnell fertig: „sorry, belegt“. Ich als Vermieter bin am Steuer, schliesslich ist es MEINE Wohnung.

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  10. Gert

    Wir haben gerade „Minderungstouristen“ zu Gast.
    Älteres Ehepaar aus Dänemark, Herr Olaf H. mit Gattin Bente, beide über 70 Jahre alt, ließen heute unser Hausmeisterehepaar antanzen mit folgenden Beschwerden:

    ● die Lampe in der Küche funktioniere nicht
    Unser Hausmeister bekam sie durch Betätigen des Lichtschalters mühelos an

    ● die Stehlampe der Schlafzimmer funktionierten nicht, man hatte sie eigens dazu herunter in’s Wohnzimmer geschleppt.
    Unser Hausmeister schleppte sie wieder herauf, steckte sie in die Steckdose, und siehe da: sie leuchteten.

    ● zwischen Ende der Rückwand der Kochinsel zur Mauerwand sei ein Spalt.
    Ja, das ist wohl so, wenn ein Möbel in 90° Winkel gegen eine Wand abschließt.

    ● an der Seitenwand der Kochinsel sei nachgebessert worden
    Stimmt, ein etwa 1 qcm große Stelle wurde mit dem Lackstift nachgebessert

    ● die Schüssel zum Aufschlagen von Eiern gefällt nicht
    es gibt jede Menge Schüsseln in verschiedenen Größen.

    ● die Pfanne sei zum braten von Eiern zu groß.
    Wir haben mehrere Pfannen in verschiedenen Größen

    ● Messer in Messerblock seien gefährlich, man könne sich beim herausnehmen schneiden.
    Wie Herr H. Messer aus einem Messerblock entnimmt, entzieht sich unserer Kenntnis.
    Wir benutzen dazu den klingenfreien Griff.
    Herr H. hat das „Gefahrengut“ beiseite gelegt.

    Herr H. hat alles fotografisch festgehalten.

    Das Haus sei ja „so teuer“.
    Genau das scheint der Punkt zu sein.
    Das Haus, direkt am Meer, ist für 6 Personen ausgelegt, wird zum Wochenpreis vermietet und kostet umgerechnet pro Person und Tag 16,50 Euro inkl. Endreinigung, Wasser und Strom.
    Wenn, wie Familie H., nur 2 Personen mieten, ist der Wochenpreis genau so hoch, pro Person gerechnet natürlich teurer.

    Warum wurde kein Objekt für 2 Personen gemietet ?
    Wir wissen es nicht.

    Ehepaar H. kam aus Italien angereist, wo sie bereits einem Teil ihres Urlaubs verbracht hatten.
    Möglicherweise hat man dort schon zu viel Geld ausgegeben, so dass man jetzt auf der Minderungsschiene sein Portefeuille wieder auffüllen möchte ?

    Warum wurde kein Objekt für 2 Personen gemietet ?
    Wir wissen es nicht.

    Ich bin gespannt, was Herr H. persönlich an mich herantragen wird.

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  11. Sven

    Ich hatte bisher zum Glück noch nie Probleme mit Gästen – bisher! Jetzt war eine polnisch-englische Familie für 8 Tage zu Gast (alleinerziehende Mutter mit 2 Kindern und 1 Hund, polnisch-stämmig aus England angereist und ihre Eltern aus Polen). Vor der Anreise war es ein sehr netter Kontakt, es wurde sich nach Einkaufsmöglichkeiten und Ausflugszielen erkundigt.
    Die Wohnung liegt in einem Ferienpark und wird von einem Feriendienst betreut, die Schlüssel werden von den Gästen an einer Rezeption abgegeben und im Laufe des Tages wird die Wohnung dann kontrolliert und gereinigt. In diesem Fall das pure Chaos: Der Teppich in der gesamten Wohnung völlig verunreinigt, das Geschirr schmutzig in die Schränke geräumt, (Tomaten-)Soße in der Küche auf den Fliesen und der Arbeitsfläche und der Wlan-Router samt Kabeln von der Wand gerissen und woanders aufgestellt worden. Die Reinigung hat 6x so lange gedauert wie sonst.
    Darauf angesprochen kam als Emailantwort noch nicht mal eine Verneinung der Situation sondern das Argument, es wurde doch schließlich mit Endreinigung gebucht, also sei es legitim die Wohnung so zu hinterlassen – und als Dreistigkeit kam dazu, dass ich mich als ausländerfeindlich beschimpfen lassen musste, deutsche Gäste würde ich in so einer Situation anders behandeln.
    Dazu kam dann noch, dass die Gäste in den 8 Tagen ihres Aufenthalts 25% des Stroms verbraucht haben wie letztes Jahr alle Gäste insgesamt. Vorsicht also vor einer Iwona J. aus England!

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    1. Steht in Ihren Verträgen nicht, dass das Haus besenrein und mit gespültem und eingeräumten Geschirr zu verlassen ist, nebst genauen Kosten, die anfallen, wenn das nicht so ist ?

      Das gehört in jeden Vertrag.

      Strom nach Verbrauch abrechnen, dann passiert auch so etwas nicht.

      Von der Kaution abziehen, und schon gibt es kein Problem.

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      1. Hilde

        „Von der Kaution abziehen …“ Wenn das mal so einfach wäre!
        Da drohte der Mieter sofort mit Inkassobüro. Für 25 Euro hatten wir keine Lust auf einen evtl. Rechtsstreit.

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    2. Oh ja,Gäste aus Polen,ganz Prima.Ich hatte es ja schon in einem Kommentar beschrieben wie meine Ferienwohnung nach 3 Wochen ausgesehen hat.Schlimm,alles versaut.Die Küche mussten wir komplett neu Streichen.Ich werde bei Gästen aus Polen oder Russland nur noch mit der doppelten Kaution vermieten.

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  12. Karin

    Hallo, nachdem ich alle Einträge aufmerksam gelesen habe, bin ich sehr froh, dass ich bisher kaum Beanstandungen bei meinen Feriengästen zu machen hatte.
    Fast ausnahmslos waren es sehr nette und ordentliche Feriengäste.

    Zu den Problemgruppen zähle ich persönlich allerdings Franzosen und Bauarbeiter (alles männliche Exemplare).
    Beide Gruppen haben vermutlich noch nie etwas in ihrem Leben reinigen brauchen!
    So sah denn auch in beiden Fällen nicht nur der Herd nach wenigen Tagen schlimm aus und den Fettgestank habe ich erst nach ca. einer Woche ständigen Lüftens (Tag und Nacht!) einigermaßen aus der Wohnung wieder heraus bekommen.
    Nur gut, dass hinter diesen „Gästen“ nicht gleich neue Feriengäste angereist sind.
    Den ganzen Dreck durfte ich dann wegmachen!

    Dafür zeigten zumindest die Franzosen auf der anderen Seite ein besonderes Reinlichkeitsempfinden den eigenen Body betreffend, indem wirklich jeden Tag (manchmal auch zweimal) die Waschmaschine lief!
    Selbst am Abreisetag wurde wohl nochmals die gesamte Wäsche durchgewaschen, so dass man zu Hause diese dann nur noch in den Schrank einzuräumen hatte und man sich so den eigenen Strom, das eigene Wasser und die Abnutzung der eigenen Waschmaschine sparen konnte. Ich war heilfroh, als der Spuk nach 10 langen Tagen zu Ende war!

    Nun hätte ich aber auch noch eine Frage zur Kaution:
    Soll man wirklich auch bei nur zwei Übernachtungen 150 bis 200 € Kaution nehmen?
    Und dazu dann noch eine Abnahme am Abreisetag vornehmen?
    Ich komme mir da immer etwas blöde vor.

    Denn, wie schon geschrieben, die meisten Gäste haben sich bisher auch wirklich wie Gäste benommen und nicht wie Vandalen die Ferienwohnung verlassen!

    Sicherlich wäre es dann ganz blöde für mich, wenn ich nach dem Auszug der Feriengäste mein blaues Wunder einmal erleben würde! Dann hätte ich mir sicherlich Vorwürfe zu machen, dass ich keine Kaution genommen habe. Auch nicht für nur zwei Nächte, obwohl es ja eigentlich so auf der Anbieterseite auch im Vertrag steht!
    Aber hinterher ist man ja meistens schlauer und irgendwie glaube ich auch noch an das Gute im Menschen!

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  13. Dirk

    Hallo,
    ich möchte meine Erfahrungen gerne auch hinterlassen.Seit 2015 habe ich eine Ferienwohnung und werde gut gebucht.
    Natürlich gibt es auch Erfahrungen mit Gästen die ich nicht zu oft haben muss.Erst im Feb. wurde die Wohnung von einer Polnischen Firma gebucht, 3 Wochen für 3 Gäste, Es gab schon am Anfang probleme wegen der Anreise,denn die Gäste kamen erst am nächsen Tag, und dann nur 2 Gäste ? Problem Nummer 2…………..Sie wollten erst einmal Prüfen ob alles Ok sei mit der Wohnung ,also ob es warmes Wasser gibt usw. ?????
    Erst dann werde der Chef bezahlen.Ich bleibe gelassen obwohl ich es Unverschähmt finde.
    Nach 3 Wochen Polen haben wir 2 Tage damit verbracht alles wieder in Ordnung zu bringen, und da waren die Wurststücke die man unter das Bett gewurfen hat das kleinste Übel.
    Die Wohnung wur 3 Wochen nicht gelüftet,es ist nicht zubeschreiben. Das scheint bei fast allen Gästen ein Problemzu sein, denn es wird nicht gelüftet.Ich habe Hinweise in der Wohnug bitte wenigstens 2 mal am Tag zu Lüften,keine Chance.

    Und nun habe ich Gäste aus England. Es sind fast schon Stammgäste , denn Sie waren schon 3 mal da.Das freut mich.
    Es gibt nur ein kleines Problem mit Parfüm. Ich kann es nicht beschreiben aber es müssen Mengen sein.Wie es in der Wohnung richt weiß ich erst am So. dann ist zum Glück Abreise, aber das Treppenhaus stinkt …………………extreme.
    Und dann mag Mrs. und die Tochter ihrgend ein Trockenshampoo oder was weiß ich für ein Pulver.
    Beim letzten Besuch hatte ich das Gefühl es wurden ganze Säcke Gibs verstreut.
    Ich bin gezwungen alles,wirklich alles zu Waschen.
    Bettdecken,Gardienen………alles stinkt,denn anders kann ich es nicht beschreiben.

    Und würde ich die Gäste darauf ansprechen so wüste ich was mich erwartet,Rachebewertung bei Booking. Erst im Oktober letztes Jahr wurde ich von Niederändern ganz übel bewertet.Booking löscht es nicht. Pech für Vermieter.

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    1. Hilde

      Booking.com ? Nie würde ich dort annoncieren. Sie schrieben in ihem Portal:
      „Buchen Sie jetzt, Sie können jederzeit wieder stornieren!“ Diese Mentalität sollte man nicht auch noch unterstützen.

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      1. Greg

        Hallo Hilde,
        Wo ist das Problem ?
        Selbstverständlich kann der Gast jederzeit wieder stornieren, warum auch nicht ?
        Booking.com schreibt ja nicht, das er das jederzeit kostenlos tun kann………..
        Ich persönlich habe mit Booking.com recht gute Erfahrungen. Wenn ein Gast storniert und Stornokosten zu zahlen hat, treibt Booking.com diese für mich ein und überweist mir das Geld, ich brauche mich nicht darum zu kümmern.
        Ich würde jederzeit wieder dort annoncieren.

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  14. Das ist das Problem. Das Geschäft scheint völlig überlaufen.Jeder hat mindestens eine Ferienwohnung und die Preise sind völlig im Keller.

    Ich nehme für 11 Personen, inkl. Bettwäsche, NK gerade einmal 129,- .
    Dann kommen Anfragen für 3 Nächte und es wird gefragt, ob der Preis pro Tag oder für den Aufenthalt von 3 Tagen ist.
    !!!!!???????? Bitte was? Ich muss 11 mal Bettzeug waschen, bügeln. 33 mal wird geduscht!

    Ich frage mich oft, warum ich das Ganze noch mache, verliere manchmal den Glauben!

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    1. Flax

      Nein, Preis rauf und irgendwas besonderes auf die Seite stellen, was die Leute anzieht….. mit etwas Fantasie kann mann ne Klopapierrolle als highlight anpreisen! Nur Mut! Und dann vom erhöhten Preis wieder etwas abziehen, so dass es als Schnäppchen online erscheint

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    2. Hilde

      Hallo Silke,
      11 Gäst ist natürlich eine ganze Menge. Da bin ich froh, dass wir nur an 2 Gäste im Ferienhäuschen bzw. 4 Gäste in der Fewo vermieten. Dann gibt’s auch keine Rudelbuchungen mit entesprechenden Problemen. Vielleicht könnt Ihr umbauen?

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  15. D.S.

    Mr. Jr. Professor M. Pe… (wie das englische Wort Stift mit Doppel-N). und Mrs. S.Wi…, Amherst (South Hadley)/ Massachusetts/ USA mit einer Professur an einem christlichen College in, buchten meine FeWo in Berlin für 44 Übernachtungen. Lt. AGB, Beherbergungsvertrag und Absprache war vereinbart, dass eine wöchentliche Reinigung durch die Gäste selbst durchgeführt wird. Zusätzliche Handtücher, Bettwäsche, Laken etc. waren vorhanden. Aus organisatorischen Gründen musste die Abnahme der FeWo einige Tage vor der Abreise erfolgen.

    Ich besprach mit Mrs. Wi. und Sie versicherte mir, sie würde die Wohnung noch einmal vor Auszug reinigen. Die beiden kleinen Töchter hielten mich die ganze Zeit von der Inspektion und Kontrolle der Räume ab (wahrscheinlich eine bewusste Strategie).

    Die Wohnung wurde in einem absolut verdreckten Zustand hinterlassen. Ich habe in den 18 Jahren als Vermieter keine derartige Verschmutzung erlebt und auch einen Zeugen für die Schäden. Der Reinigungsaufwand betrug 50 Stunden. Es wurden Handtücher entwendet, Möbel, Elektrogeräte und Ausstattungsgegenstände mutwillig beschädigt, die Gardinenhaken aus der Wand gerissen: mit wenigen Worten handelte es sich um die Tatbestände Vandalismus, Diebstahl, Betrug und Beleidigung (in der Folge der Verhandlungen) gegen die ich Strafanzeige erhoben habe.

    Die Mieter weigerten sich, die berechnete Zusatzkosten in Höhe von 750 EUR (ich hätte wesentlich mehr ansetzen können) zu zahlen, haben bewusst gelogen, mit negativen Bewertungen und Anwälten gedroht sowie letztendlich die Sperrung meines Firmen E-Mail Accounts bei Hotmail.de über die IT Abteilung des Colleges veranlasst (geht leider bei Hotmail als US-Unternehmen ohne Begründung oder Rücknahme der Entscheidung, da kostenfrei). Somit wurde auch mein Geschäftsbetrieb zeitweise erheblich geschädigt und behindert.

    Dieses völlig inakzeptable Verhalten von hochgebildeten Akademikern, die dazu noch christlichen Glaubens sind, hat mich doch sehr erschüttert. Nach weiteren unverschämten Gästen aus den USA komme ich zu dem Entschluss: nie wieder (!!!) und warne hiermit alle Vermieter vor derlei Gästen!

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  16. schwaelmer

    Hallo zusammen,
    auch ich habe die Nase voll von Erpressungsversuchen. Bei schlechtem Wetter ist man also gezwungen abzureisen, weil der gegenüberliegende Nachbar sein Grünzeug nicht ordnungsgemäß geschnitten hat.
    Ganz offen wird Geld zurückgefordert und mit negativen Bewertungen gedroht. Lasse ich mich nicht darauf ein, hagelt es tatsächlich negative Bewertungen und die Portale finden das noch in Ordnung.
    Gibt es noch Ferienhaus-Portale OHNE diese unsäglichen Bewertungen? Die bestehen eh nur aus Fakes und Racheaktionen.

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    1. „Bei schlechtem Wetter ist man also gezwungen abzureisen, weil der gegenüberliegende Nachbar sein Grünzeug nicht ordnungsgemäß geschnitten hat.“

      Sorry, habe ich nicht verstanden.

      Die Gäste wollte abreisen ? Weil schlechtes Wetter war ?
      Oder weil das Grünzeugs des Nachbarn störte ?
      Oder alles zusammen ?

      Überhängendes Grünzeugs vom Nachbarn darf man selbst abschneiden.

      Nein Portale ohne Bewertungsmöglichkeit, gibt es meines Wissens nicht.
      Doch es gibt Portale, die eine Gegendarstellung ermöglichen.
      Und es gibt Anwälte sowie die Möglichkeit einer einstweiligen Anordnung oder eines Gerichtsbeschlusses auf Löschung im Normalverfahren.

      Wenn man einigermaßen sicher gehen will, nimmt man es in den Ferienmietvertrag mit hinein, dass dem Gast jedwede Äußerungen über das Objekt gegenüber Dritten untersagt ist.

      Ich persönlich finde eine präsise Gegendarstellung wesentlich effektiver, zeigen Sie doch wessen Geistes Kind die jeweiligen Gäste sind.
      Das wird von anderen Lesern meist auch entsprechend richtig eingeschätzt.
      Dass es „Berufsnörgler“ und „Berufs-Mietminderer“ gibt, weiß ja nun jeder aus dem Medien.
      Von daher würde ich das nicht so dramatisch sehen.

      Billigste und schnellste Lösung:
      Die Anzeige im jeweiligen Portal löschen, dann sind auch die Bewertungen weg.
      Anschließend wieder neu inserieren.

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      1. Flax

        Werd ich auch irgendwann machen, sobald die Bewertungspunktzahl zuuuu niedrig wird (ist sie aber erfreulicherweise noch lange nicht), hab auch grad wieder ne Mini-punktzahl kassiert, da der Lattenrost den Herrn nicht „ertragen“ hat…Alterschwacher Rost und es wäre sehr schmutzig gewesen…..tatsächlich hatte sich in der Steckverbindung des Lattenrostes etwas Staub angesammelt, gnau an der Stelle, wo man die Latten in die entsprechende Plastikhülse steckt, um sie am Gerüst zu fixieren. Da er erst einmal selbst versucht hatte, den Rost zu reparieren, hatte er sämtliche Latten entfernt und die (dazwischen klemmenden) Staubteilchen entdeckt. Schande über mich, dass ich nicht bei jedem Gästewechsel den Lattenrost auseinander baue (also jede Latte einzeln aus- und wieder einbaue) und und jede Plastikhülse putze. Staubsauger und Putzlappen kommen zwar regelmäßig zur Anwendung (ohne Lattenausbau), aber das war in diesem Fall nicht ausreichend. Auch waren die Latten gar nicht zerbrochen, der Herr war nur so „viel“, dass sich die Latten so weit bogen, dass sie aus der Fixierung rutschten und er nicht mehr richtig schlafen konnte. Ich weiß nicht, ob ihr hier schon Erfahrungen gemacht habt, ggf.passende Lattenroste für diverse Gäste eingebaut habt? Ich habs dann sofort gemacht- wurde auch mit Worten positiv bewertet, aber hatte an der Punktzahl nix geändert…. Ich hättte gern, dass jeder, der im net eine Bewertung abgibt, mit Bild und in voller Größe zu sehen ist, dann würde sich so mancher Kommentar relativieren 😀

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        1. vasilymylove

          Zu Lattenroste:

          Ich verstärke Lattenroste, indem ich eine 2 m lange ca 10cm breite, 1,5-2cm dicke Holzlatte in der Mitte von Kopf- bis Fussende unter die Biegung der Latten anbringe.

          Diese Unterstützunglatte liegt oben und unten auf dem Rahmen, meist aus Metall. So sind die einzelnen Latten weniger gefährdet.

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        2. Marie Hamburg

          Ein möglicherweise hilfreicher Tipp aus unserer Erfahrung:
          Unsere Entscheidung nach negativen Erfahrungen mit Lattenrosten alle Betten auf Boxspring-Betten umzustellen, war die Beste unseres Ferienhaus-Vermieterdaseins. Sie kosten heute nicht mehr die Welt und uns bleibt nicht jedes mal das Herz stehen, wenn die Gäste mit ein paar Pfund mehr auf den Rippen anreisen.
          Im Gegenteil: Viele Gäste haben uns auf unsere tollen Betten angesprochen und wollen sich nun auch solche für zu Hause anschaffen.

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        3. Hild

          Hallo Flax,
          ich habe einen Satz in unserer Beschreibung, dass unser kleines Häuschen für stark übergewichtige Gäste NICHT GEEIGNET ist. Ich lass mir doch nicht von Fettsäcken mein Bett kaputt machen! (tut mir leid, dieser Ausdruck, aber ist doch wahr!!!)

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    2. Walter Harms

      Ferienwohnungen.de erlaubt den Kunden zu entscheiden, ob eine Bewertung pubiziert wird oder nicht.

      Ferienwohnung.com hat keine Bewertungen.

      Traum_Ferienwohnungen.de veröffentlicht auch offensichtlich Falsches. Und noch schlimmer: Im Bewertungstext sind die Bewerter 100% zufrieden, geben aber nur (vielleicht falsch geklickt) 3-4 von 5 Sternen.

      Habe mal gerechnet: Wenn man bei Traum_Ferienwohnungen.de maximal 5 Sternen haben kann und man hat schon 4 Bewertungen a 5 Sterne und nun kommt eine 3-Sterne-Bewertung dazu, so ist der Sternedurchschnitt: 3,83 Sterne

      Auch nach 100 maximal 5 Sternen hat man durch die 101 3 Sterne-Bewertung einen Durchschnitt von 4,98 Sternen. Unmöglich, wieder 5 Sterne zu haben wenn man nur einen Querulanten hatte.

      Ist das gerecht? Jeder Schüler, Kriminelle hat eine 2. Chance verdient……nur wir nicht

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  17. Martin Schleier

    Es tut mir Leid, dass hier so wenig Resonanz ist. Mich interessiert, ob der Moderator oder andere inzwischen gerichtliche Erfahrungen mit dem Ausschluss von Bewertungen haben??

    Ich hatte einen ehemaligen Mieter wg Bewertung verklagt, er berief sich auf die „Meinungsfreiheit“ und daarauf,dass so ein Passus „ueberraschend“ sei in den AGB und er daher „ueberruempelt“ worden sei.

    Sowohl vor Amtsgericht als vor Landgericht wurde die wechselseitige Verpflichtung, sich nicht zu bewerten als zulaessig und nicht gegen das AGB-Gesetz verstossend, betrachtet.

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  18. Gabi

    Dank Ihrer Hilfe habe ich begriffen, das es bei Ferienvermietungen s e h r wichtig ist sich als Vermieter in den „Hausregeln“ abzusichern. Z.B. durch den Satz: „Es ist dem Mieter untersagt einen für mein Appartment geschäftsschädigenden Komentar im Internet zu schreiben, auch nicht annonym“.. oder so ähnlich.. habe ich mir viele Scherereien ersparen können. Auch sollte dort darauf hingewiesen werden, das das Mobiliar, sowie Wände und Türen –evtl. auch Pflanzen ecpp.. nicht beschädigt werden dürfen. Sollte der Mieter jedoch Ihr Inventar beschädig haben- ob durch Zufall- oder Mutwillig– so muss er dafür bezahlen.. dies von der Komission. Sollte der Schaden jedoch höher sein als die hinterlegte Komission, so bieten einige Seiten von Ferienhausvermietungen im Internet hierzu eine Versicherung an, welche bei der Buchung direkt mit dem Mieter abgeschlossen ist. Hierzu sollten Sie jedoch bei Ihrem Ferienwohnung- Anbieter nachlesen, ob er diese Leistung anbietet.
    Auch sollte man sich im Falle einer komplizierten Vermietung direkt mit dem Anbieter in Verbindung setzen, dann hat man die Möglichkeit den eventuell folgenden miesen Kommentar des Vermieters löschen zu lassen.. Dies kommt auf die Kulllanz des Anbieters an.

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    1. Dass der Mieter für von ihm versachte Schäden an Haus und Mobiliar haftet und unmittelbar bei Abreise zahlt bzw. der entsprechende Betrag von der Kaution einbehalten wird, gehört in den Mietvertrag, nicht in eine Hausordnung.

      In eine Hausordnung gehören eher Dinge wie Ruhezeiten, dass Hunde nicht Wege, Garten und Straßen zu verunreinigen haben etc.
      Alles andere gehört in den Mietvertrag.

      Die Kaution, sollte, wie ich bereits schrieb, mindestens so hoch sein, wie das teuerste Teil der Einrichtung, meiner Ansicht nach auf keinen Fall unter 500,- Euro.

      Eine ungerechtfertigte Bewertung kann man, wie ich ebenfalls schon an anderer Stelle schrieb, immer entfernen lassen. Dazu bedarf es nicht des Wohlwollens des Plattformbetreibers; dafür gibt es, falls notwendig, darauf spezialisierte Anwälte.

      In so einem Fall ist der Bewerter unter Umständen sogar schadenersatzpflichtig, wenn durch seine „Schmähkritik“, wie es im Rechtsdeutsch heißt, die Anzahl der Buchungen zurückgeht.

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      1. Die Bewertung wurde enfernt, aber das Beste ist, dass diese Gäste jetzt beim Anwalt waren und alles abstreiten, obwohl wir von unserer reinigungsfirma eine schriftliche Bestätigung haben, dass kurz vor deren Anreise das Haus top in Ordnung war und eben danach nicht mehr. Selbstverständlich steht in unserem Mietvertrag, dass die Gäste schuldhaft verursachte Schäden zu ersetzen haben und diese Gäste haben das schriftlich im Vorraus auch zugesichert.

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  19. Hallo, wir hatten Gäste mit 4 Hunden in unserem Ferienhaus. Leider nagten diese Hunde mehre Möbel kaputt, der teppichbelag auf der Treppe wurde abgefressen, u.s.w. Diese Gäste reisetn morgens ab, ohen die Schäden zu melden. Sie uwrden mehrere Male freundlich angeschrieben, ohne Rückmeldung. Dann haben wir eine Rechnung geschickt und prompt wurden wir auf einer Ferienhausseite äußerst mies bewertet. Was können wir tun ?

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  20. Gabi

    Ich hatte mein Appartment an 2 Frauen vermietet (Lehrerinnen) welche direkt am 1. Tag mir mitteilten, das sie nicht lange – also nicht die Dauer der Buchung des Appartments- bleiben wollen, da ihre Freunde nachkommen und das Appartment zu klein sei. Bei Nachfrage nach der Kaution – sagte Sie sie habe es jetzt nicht dabei und sie riefe mich an um mit mir einen Termin auszumachen wann ich die Kaution abholen könne. Angerufen hat Sie nicht, auch nicht auf meine Anrufe reagiert oder auf meine Mails. Nach 3 Tagen kam dann eine mail von Ihr, : Sie würden morgen um 8:15 h das Apartment verlassen und ich möge Ihr doch das restliche Geld der Buchung mitbringen – falls ich das nicht täte, würde Sie einen entsprechenden schlechten Kommentar auf der Anbieterseite hinterlassen. Das sie das Appartment von Anfangan schrecklich gefunden hätten Und das sie kein Auge zumachen konnten des Nachts weil der Strassenlärm so schrecklich laut war.
    Wir haben Doppelverglaste Fenster. Auf meine Antwort, das es jetzt ja wohl so aussähe, das sie ein grösseres Appartment gefunden habe kamen noch mehr beleidigende und erpresserische Mails: wenn ich ihnen bis zum Zeitpunkt Ihrer Abreise nicht das Geld für die verbleibenden 4 Tage zurückzahle : ist dies noch ein Grund mehr mich als unseriösen Anbieter anzuzeigen bei dem Anbieter.
    Okay, das Appartment liegt an einer Strasse, aber das ist im Text angegeben.
    Ich bin dann heute morgen in das Appartment und war so dermassen verärgert über diese Erpressungsversuche und Verläumdungen und Beschuldigungen, das ich Sie gebeten habe, in einem etwas verärgerten Ton „sofort“ mein Apartment zu verlassen. Sie hatte auf dem Tisch Ihr Handy liegen, welches wohl eingeschaltet war um das eventuelle Gespräch mit mir aufzunehmen.
    Meine Meinung hierzu ist, das die das schon von Anfang an geplant hatten. Erst haben sie sich ein günstiges Appartment gesucht um dann wenn sie ein anderes grösseres gefunden haben mich fertig zu machen. Versucht haben Sie es jedenfalls. Jedoch habe ich Sie von Anfang an durchschaut und mich direkt an den Anbieter Support gewand und denen mitgeteilt, das sie nicht länger in diesem meinem Appartment bleiben wolle und ich nun befürchte–wohl zu recht– das ich nicht die volle Buchung ausgezahlt bekomme.
    Ich bin mal gespannt, was mir der Anbieter (Wimdu.de) in diesem speziellen Falle Mitteilt.
    Für mich ist das ein offensichtlicher Betrug und sollte auch von Seiten Wimdu. geahndet werden.. Schade das man die Leute nicht mit Namen nennen darf, das wáre um einiges einfacher für uns Vermieter uns in Zukunft vor solchen Schnorrern zu schútzen.

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    1. Hallo Gabi,

      ein paar eiserne Regeln können vor solchem Mißbrauch schützen:

      1. Ohne Kaution in bar zu übergeben, kommt niemand ins Objekt.

      2. ohne Dein Einverständnis keine Tonaufzeichnungen.

      3. Wer nicht im Mietvertrag steht, hat kein Recht, im Haus zu übernachten.

      4. Bei früherer Abreise gibt es keinen Cent des Mietpreises zurück.

      5. Erpressungen und Nötigungen werden sofort per Strafanzeige der Staatsanwaltschaft mitgeteilt.
      Wenn es sich um Lehrerinnen handelt, am besten eine Kopie an den Arbeitgeber.

      6. Sollte eine negative Bewertung erfolgen, gibt es darauf spezialisierte Anwaltskanzleien, diese entfernen zu lassen, so der Plattformbetreiber es nicht freiwillig tut.
      Hier steht dem Vermieter unter Umständen Schadenersatz zu, da durch ungerechtfertigt negative Bewertungen Buchungseinbußen zu erwarten sind.
      Auf jeden Fall unter eine negative Bewertung immer eine Gegendarstellung platzieren.
      Diese Möglichkeit muss ein Plattformbetreiber anbieten.

      Selbstverständlich kannst Du die Damen auf die schwarze Liste setzen.
      Ich würde es bei der Namensnennung aus Datenschutzgründen jedoch bei den Initialen des Namens, der Nennung des Wohnortes und des Berufs belassen.
      Bei französischene Variante von „Fewo-direkt“, bei Homelidays, können Vermieter auch die Mieter bewerten. Dort werden auch die vollen Namen genannt.

      Auch wenn hier eventuell Proteste laut werden:
      Signifikanterweise sind unter den Problemmierter auffallend viele Lehrer und Rechtsanwälte zu finden.
      So viele, dass ich genügend Vermieter kenne, die an diese Berufsgruppen nicht mehr vermieten.

      Ich kann nur noch mal wieder holen:
      zu den meisten Ereignissen gehören immer mindestens zwei:
      der eine, der es macht, und der andere, der es mit sich machen lässt.

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      1. Frank Meier

        Schade, dass hier so wenig geschrieben wird. Sie schreiben, „ohne Kaution in bar zu übergeben, kommt niemand ins Objekt“

        So handhabe ich das auch. Aber! Ich hatte einen Schlaumeier, der sich auf das deutsche Mietrecht berief, wo nach die Kaution in drei gleichhohen Monatsraten gezahlt werden kann.

        Der Mieter wollte also 1 Woche bei mir wohnen, aber erst nach Ablauf von 3 monaten hätte ich – wenn überhaupt – die letzte Rate der Kaution erhalten.

        Ging zum Grundeigentümerverband, der mir riet in den Mietbedingungen UNBEDINGT das Wort „BARKAUTION“ einzufügen.

        Sonst können auch unsere Feriengäste uns mit 3 Monatszahlungen der Kaution kommen, weil es so im Gesetz steht.

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  21. Müller Klaus

    Hallo,

    Ich habe echt ein Problem mit einen Mieter und möchte gerne eure Meinung wissen.

    Mein Mietvertrag besagt, dass der Mieter die Fewo so wie bei Einzug vorgefunden, zurückgeben muss.

    Nun habe ich einen Mieter, der von mir ultimativ verlangt, dass ich morgens bei Einzug zugegen bin und ein Abnahmeprotokoll fertige. Der Mieter schreibt mir, dass er – falls ich nicht pünktlich erscheine – später behauptete Mängel nicht anerkennt. Und wenn ich bei Auszug da bin natürlich nur Mängel anerkennt, die im Abnahmeprotokoll stehen.

    Ich will ja aber kein Abnahmeprotokoll etc, sondern, dass der Mieter das, was er kaputt gemacht hat, selber repariert bzw neukauft. Mit einem Mängelprotokoll ist mir ja nicht geholfen.

    Wie gesagt, war bei Abschluss des Mietvertrages vereinbart, dass der Mieter die Fewo wie erhalten zurückgeben muss. Kein Protokoll der Welt behebt die etwaigen Schäden.

    Meint ihr, ich darf dem Mieter den Einzug verweigern, weil er jetzt vor Einzug schon schriftlich erklärt, seinen ursprüngliche mietvertragliche Pflicht ( zurück wie bei Einzug ) nicht mehr anerkennt ?

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    1. Steht auch im Vertrag, dass der Mieter evt. von ihm verursachte Schäden selbst reparieren muss ?

      Es ist selbstverständlich, dass ein Ferienmieter sich absichern möchte, um nicht Schäden untergeschoben zu bekommen, die er selbst nicht versacht hat.
      Das macht man bekanntermaßen mit Übergabeprotokollen, und es ist selbstverständlich, dass der Vermieter, Verwalter oder eine sonstige befugte Person sowohl bei Anreise als auch bei Abreise des Gastes zugegen ist, das Haus erklärt und dabei jeweils eine „Bestandsaufnahme“ bezüglich des Zustandes des Objektes macht.

      Kein Ferienmieter „der Welt“ ist verpflichtet, sich als Handwerker oder Einkäufer zu betätigen und eventuelle Schäden selbst zu beheben.
      Dafür gibt es die Kaution.
      Wenn der Vermieter keine erhebt: seine Entscheidung.
      Ein Ferienmieter macht Ferien. Handwerkerleistungen sind nicht inbegriffen, darf er als Nicht-Eigentümer auch gar nicht.
      Mängelbehebung ist Sache des Eigentümers.
      Ein Ferienmieter muss allenfalls für von ihm verursachte Schäden zahlen, nicht jedoch die Behebung von Mängeln ausführen.

      Und nicht für alle Schäden, die während seines Aufenthaltes möglicherweise auftreten, muss ein Ferienmieter aufkommen.
      Wenn beispielsweise während seines Aufenthaltes Waschmaschine oder Fernseher kaputt gehen, kann das auch am Alter der Geräte und/oder deren natürlichem Verschleiß liegen.
      Hier den zufällig anwesenden Mieter in die Haftung nehmen zu wollen, wäre unbillig.

      Nur kassieren, aber nichts dafür tun, geht nun mal nicht.

      Vertragsbestandteile, die sittenwidrig ist, haben keinen Bestand – dies mal nur so als Hinweis.
      Ich empfehle, sich mal bespielsweise mal bei der Verbraucherzentrale sachkundig zu machen.

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    2. Hallo,

      ich hatte vor einigen Jahren einen Mieter. Nach 2 Wochen hatte er einen Schaden von € 16.000 angerichtet. Seit dem habe ich eine Hausverwalterin. Sie empfängt die Gäste und verabschiedet die Gäste mit Abnahme, so habe ich einen Zeugen. Schaden werden fotografiert.

      Die Gäste sind verpflichtet das Haus besenrein zu übergeben. Die Küchengeräte müssen sauber sein. Ebenso verlange ich, dass alle persönlichen Verschmutzungen zu beseitigen sind wie Haare usw.

      Ferienhaus mieten, ist wie Besuch bei Freunden, man respektiert das Eigentum, pflegt es,
      Viele vergessen, dass sie kein Hotel gebucht haben, mit täglichem Reinigung Service. Das biete ich jetzt separat als Serviceleistung separat an.

      Mieter können mitunter nicht selbst reparieren, das wollte ich auch gar nicht. Die defekte Luftmatratze sollte er schon selbst besorgen, ansonsten fallen Kosten für die Hausverwaltung an.

      Ob ein Einzug verweigert werden kann, dazu sollte ein Anwalt gefragt werden.

      Auf alle Fälle eine angemessene Kaution je nach Ausstattung fordern.

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  22. M.Mueller

    Hallo,

    Also ich bin recht gluecklich, weil ich mehrere Fewos verkauft habe, andere nur noch langfristig vermiete.

    Gleichwohl habe ich noch einige Fewos in Deutschland. Jedoch wird unser Geschaeft immer schwieriger. Allein schon deswegen, weil unser Volk verbloedet. z.B.

    Heute bekam ich einen Mietvertrag. Das Datum war falsch, schon Oktober 2012. Die Miete war nicht eingetragen, wohl aber sollte ich sie per Kreditkarte einziehen. Andererseits war die Kreditkarteninformation mit Absicht unvollstaendig.

    Und die Mindestmietdauer wurde unterschritten, obendrein war Einzugzeit 16 Uhr durchgestrichen und durch 9 Uhr morgens ersetzt.

    Ich ar ueber 20 Jahre im Ferienwohnunggeschaeft. Heutzutage werben Internetseiten mit „Hotel ab 9 Euro/Bacht“. Da haben wir dann die Anfragen, die meinen, sie koennen bei uns noch billiger mieten.

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    1. Hä ?

      Seit wann muss ein Gast seinen Mietvertrag selbst erstellen ?

      So etwas macht der Vermieter.
      Das einzige, was der Mieter tun muss, ist seinen Namen, sprich Unterschrift, auf einer vorgezeichneten Linie zu platzieren.
      Und das schafft selbst der „Verblödedste“.

      Kreditkartenzahlungen anzunehmen finde ich sehr mutig….

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